Täterarbeit ist Opferschutz: Drei Forderungen für eine wirksame Gewaltprävention in Berlin
Berlin braucht eine Gewaltschutzstrategie, die nicht erst reagiert, wenn Gewalt erneut geschieht. Wirksamer Opferschutz bedeutet auch, gewaltausübende Personen frühzeitig anzusprechen, Verantwortung einzufordern und weitere Gewalt zu verhindern. Täterarbeit ist deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil nachhaltiger Gewaltprävention.
Die Servicestelle Wegweiser setzt sich seit 2020 für die Umsetzung des proaktiven Ansatzes in der Täterarbeit ein – durch Schulungen für Polizei und Justiz, Netzwerkarbeit sowie die frühzeitige Ansprache gewaltausübender Personen nach polizeilichen Einsätzen. Bei unserer Beratungsstelle sind im laufenden Jahr 174 Beratungsanfragen eingegangen, davon sind 113 Personen in 156 Terminen beraten worden.
Zur Abgeordnetenhauswahl 2026 haben wir Forderungen aufgestellt und werden diese an die Kandidat*innen der relevanten demokratischen Parteien übermitteln. Wir veröffentlichen sie hier, um die politische Debatte transparent zu machen und Aufmerksamkeit zu schaffen.
Unser Ansatz: frühzeitige Intervention statt später Reaktion
Die proaktive Kontaktaufnahme unmittelbar nach einer Gewalteskalation eröffnet die Chance, gewaltausübende Personen frühzeitig zu erreichen. Damit der proaktive Ansatz wirken kann, braucht es nicht nur fachlich fundierte und gut vernetzte Strukturen, sondern auch politische Entscheidungsträger*innen, die bereit sind, Täterarbeit als festen Bestandteil der Gewaltschutzstrategie anzuerkennen, auszubauen und nachhaltig abzusichern. Wir haben dazu folgende Forderungen aufgestellt:
1) ASOG-Novelle jetzt konsequent umsetzen
Mit der ASOG-Novelle wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, Kontaktdaten tatverdächtiger Personen nach Fällen häuslicher Gewalt an Beratungsstellen weiterzugeben. Sie muss umgesetzt werden. Es braucht konkrete Ausführungsvorschriften und praktische Voraussetzungen bei der Polizei, der Servicestelle und den kooperierenden Täterarbeitseinrichtungen. Dazu gehört auch die ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung bei Polizei und Beratungsstellen.
2) Finanzielle Absicherung und Ausbau der Täterarbeit
Täterarbeit ist in verschiedenen Gesetzen als zentraler Bestandteil des Opferschutzes verankert. Trotzdem ist ihre Finanzierung bis heute nicht dauerhaft gesichert. Berlin braucht eine nachhaltige institutionelle Absicherung dieser Arbeit. Eine Chance dafür wurde im Gesetz über die Gewalthilfe im Land Berlin (GGewBl) leider verpasst. Hier muss nachgebessert werden.
3) Sofortige verpflichtende Gewaltpräventionsberatung bei polizeilicher Wegweisung
Nach österreichischem Vorbild fordern wir eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung nach jeder polizeilichen Wegweisung wegen häuslicher Gewalt. In Österreich zeigt sich, dass die Beratung aufgrund drohender finanzieller Sanktionen tatsächlich wahrgenommen wird. Ein entsprechendes Konzept der BAG Täterarbeit liegt bereits vor und könnte in Berlin umgesetzt werden. Eine verpflichtende Beratung sollte auch flankierend zur Fußfessel eingeführt werden, da diese an und für sich keine Verhaltensänderung bewirkt.
Gewaltprävention beginnt dort, wo Gewalt entsteht. Täterarbeit schützt Betroffene, verhindert weitere Gewalt und entlastet langfristig das Hilfesystem. Es braucht jetzt praxiswirksame politische Entscheidungen statt weiterer Absichtserklärungen. Täterarbeit muss verbindlicher Bestandteil der Berliner Gewaltschutzstrategie werden.